HDR Detmold

Elterninfo (Schul-ABC)

Elterninfo (Schul-ABC)

Schulzeiten:

  1. Stunde 07:40 – 08:25
  2. Stunde 08:30 – 09:15
  3. Stunde 09:30 – 10:15
  4. Stunde 10:20 – 11:05
  5. Stunde 11:20 – 12:05
  6. Stunde 12:10 – 12:55
  7. Stunde 13:15 – 14:00
  8. Stunde 14:00 – 14:45

 

 

Kurzfristige Informationen / Infothek / E-Mailadressen der Lehrkräfte:

 

Aktuelle und kurzfristige Informationen erfahren Sie unter Aktuelles in der Infothek
auf unserer Homepage (www.hdr-detmold.de).


Bitte besuchen Sie uns dort regelmäßig.

 

Die E-Mail-Adressen der Lehrkräfte finden Sie auf der Homepage unter Kontakt

(https://www.hdr-detmold.de/index.php/kontakt).

 

 

Änderungen Ihrer Daten:

 

Bitte teilen Sie uns Änderungen bei Namen, Adressen, Rufnummern etc. umgehend schriftlich mit.

 

 

Schulunfälle:

 

Unfälle, die sich in der Schule bzw. auf dem direkten Schulweg ereignen, müssen der Schule gemeldet werden.
Das entsprechende Formular (Unfallbogen) ist im Sekretariat erhältlich.

 

 

Schulversäumnisse/Krankheit:

 

Schüler/innen, die grippeähnliche Symptome (Schnupfen, Husten, Fieber…) zeigen,
dürfen die Schule nicht besuchen.

 

Bitte benachrichtigen Sie die Schule morgens bis spätestens 9:00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 05231-650550. Eine schriftliche Entschuldigung/ärztl. Krankschreibung/Attest reichen Sie bei der Klassenleitung ein.

 

Sollte Ihr Kind während des Schultages erkranken, werden Sie telefonisch kontaktiert. Ihr Kind darf nur selbstständig die Schule verlassen, wenn wir Ihre mündliche Zustimmung bekommen und der Gesundheitszustand Ihres Kindes es zulässt.

 

Fehlt Ihr Kind krankheitsbedingt am letzten Schultag vor bzw. am ersten Schultag nach den Ferien, lassen wir uns dies von einem Arzt attestieren.

 

 

Meldepflichtige Krankheiten:

 

Sollte Ihr Kind aufgrund einer meldepflichtigen Krankheit
(z. B. Läuse, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten, Pest, Polio, Scharlach, Ruhr, Typhus, Windpocken) nicht am Unterricht teilnehmen können, sind Sie dazu verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.

 

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn eine Ansteckung per ärztlicher Bestätigung ausgeschlossen werden kann.

 

 

Beurlaubung vom Unterricht:

 

Über wichtige, im Vorfeld bekannte Termine, an denen Ihr Kind teilnehmen muss, (Arzt, Therapeut etc.) informieren Sie bitte die Klassenleitung frühzeitig im Vorfeld schriftlich.

 

Eine Beurlaubung vom Schulbesuch kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern. (Ferienverlängerungen werden mit einem Bußgeld geahndet.)


In nachweislich dringenden Fällen kann also eine Schulbefreiung (Teilnahme an sportlichen/kulturellen/religiösen Veranstaltungen, Hochzeit, Jubiläum, Trauerfall etc.) im Vorfeld über die Klassenleitung bzw. Schulleitung per Antrag frühzeitig (im Sekretariat erhältlich) genehmigt werden.


Entsprechende Nachweise (Einladung etc.) legen Sie dem Antrag bitte bei.

 

Möchte Ihr Kind in einem Unternehmen/einer Schule etc. hospitieren bzw. ein freiwilliges Praktikum durchführen, sprechen Sie bitte die Klassenleitung/Schulleitung an.

 

 

Fahrkarten:

 

Die Fahrkarten werden am 1. Schultag nach den Sommerferien ausgehändigt. Sollte sich Ihr Wohnsitz ändern, informieren Sie uns bitte umgehend.

 

 

Schwimmunterricht:

 

Wer aus gesundheitlichen Gründen o. ä. nicht am Schwimmunterricht teilnehmen kann, erscheint pünktlich zur 3. Stunde in der Schule.

Melden Sie Ihr Kind bitte morgens telefonisch ab und geben die schriftliche Entschuldigung mit.

 

 

Schulwechsel:

 

Im Falle eines Schulwechsels denken Sie bitte daran, Ihr Kind bei uns schriftlich abzumelden (Antrag im Sekretariat) sowie die Schulbücher, den Schülerausweis und evtl. Fahrkarten zurückzugeben.

 

 

Terminplan:

 

Mit Schuljahresbeginn erhält Ihr Kind einen Terminplan. Nachträgliche Änderungen finden Sie in der aktuellsten Version auf unserer Homepage.

 

 

Schulweg:

 

Bei wettertechnischen Gefährdungen (Sturmwarnung etc.) des Schulweges entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Zumutbarkeit des Schulbesuches.

 

Im Falle eines Fernbleibens ist die Schule telefonisch zu informieren.

 

 

 

Gern stehen wir Ihnen bei jeglichen Fragen zur Verfügung.

 

 

Liebe Grüße aus dem Sekretariat,

 

Jana Jones und Manja Matschkus-Kotzur

 

 

Sie können diese Information hier auch als PDF downloaden und/oder ausdrucken.